FFP2-Masken für Risikopatienten mit Berechtigungsschein

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Beispiel Berechtigungsschein für Risikopatienten
Beispiel Berechtigungsschein für Risikopatienten

FFP2-Masken für Risikopatienten mit Berechtigungsschein

Risikopatienten erhalten bei uns insgesamt 12 FFP2-Masken gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins. Haben Sie oder Ihre Angehörigen bereits einen Berechtigungsschein erhalten? Berechtigte Personen (nach SchutzmV) werden gerade von ihren Krankenkassen per Post informiert und erhalten zwei Berechtigungsscheine mit unterschiedlichen Gültigkeiten:

  • Gültigkeit der Berechtigungsscheine: Der erste Berechtigungsschein hat eine Gültigkeit bis zum 28.02.2021 und der zweite Berechtigungsschein eine Gültigkeit bis zum 15.04.2021.

Kommen Sie einfach zu uns in die Vita Apotheke und holen Sie Ihre FFP2-Masken ab. Als Risikopatient und Stammkunde bringen wir Ihnen auch gerne die Masken nach Hause und nehmen die Berechtigungsscheine entgegen. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Mail.

  • Habe ich Anspruch?
  • Wie bekomme ich die Masken?
  • Wie viele Masken?
  • Kann ich vorbestellen?

Die Antworten auf die vier wichtigsten Fragen für die Ausgabe der Masken mit Berechtigungsschein haben wir für Sie zusammengestellt.